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Wissenswertes

Rechtsextremismus
und Zivilgesellschaft
in Deutschland, Thüringen,
Weimar und Weimarer Land

Augen auf beim Interview!

 

Umgang mit rechten und rechtspopulistischen Journalist*innen

 

(Der Beitrag kann hier als PDF heruntergeladen werden.)

 

Was ist passiert?

 

Bei einer Kundgebung des Bürgerbündnisses gegen Rechtsextremismus Weimar gegen die sogenannten “Patrioten für Deutschland”  am 3. Mai 2019 gab sich ein Parteigänger der sog. “Patrioten” als Journalist aus und machte Videointerviews mit einigen minderjährigen Schüler*innen.

 Mit manipulativen Fragestellungen trieb er die Schüler*innen in die Enge – selbst gut vorbereitete Erwachsene hätten in dieser Situation kaum angemessen reagieren können.

 Diese „Interviews“ wurden in diffamierender und  propagandistischer Weise von dem rechtspopulistischen “Journalisten” ins Internet gestellt; sie haben in kürzester Zeit über 250.000 Klickzahlen erreicht.

 Die Folge waren Hassnachrichten, Beleidigungen und Beschimpfungen der Schüler*innen.
 Für die Betroffenen war dies eine gewaltige Belastung.

 

Glücklicherweise gab es auch viel Solidarität mit den Betroffenen.

 

In einer Aufklärungsveranstaltung für Eltern und Schüler*innen mit der Gemeinschaftsschule Jenaplan Weimar,

MOBIT (Mobile Beratung in Thüringen für Demokratie - gegen Rechtsextremismus, mobit.org ),

EZRA (Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Thüringen, ezra.de )

und einer Rechtsanwältin wurden die Vorfälle diskutiert und Hinweise für zukünftiges Verhalten in ähnlichen Situationen gegeben.

 

Was solltest Du wissen?

 

  • Rechtsextreme und rechtspopulistische Journalist*innen haben kein Interesse an anderen Meinungen.  

 

  • Sie wollen entweder zeigen oder Dich dazu überreden, dass Du angeblich der gleichen Meinung bist wie sie – oder

 

  • Sie wollen Deine berechtigte Gegenposition lächerlich machen.

 

An einer inhaltlichen, sachlichen Diskussion, einer fairen Abwägung der Argumente oder einer seriösen ausgewogenen Berichterstattung sind sie nicht interessiert.

So wichtig es ist, dass Menschen in einer Demokratie miteinander reden, so klar ist leider auch, dass diese Leute gar nicht sachlich kommunizieren wollen.

 

Was sagt das Gesetz?

 

  • Teilnehmende (auch Minderjährige) an einer öffentlichen Versammlung dürfen grundsätzlich auch ohne ihre Zustimmung gefilmt werden – Demonstrieren heißt öffentliche Meinungsäußerung.

 

  • Denk deshalb daran, dass dieses Material unter Umständen von Freunden, Verwandten, Lehrern, Arbeitgebern gesehen werden kann, und richte Dein Verhalten danach.

 

  • Löschforderungen im Internet  sind juristisch kaum durchsetzbar –  es sei denn, es handelt sich um massiv kriminelles Material wie z.B. Kinderpornographie.

 

Wenn Du allerdings als einzelne Person interviewt werden sollst, kannst Du dies untersagen.

 

Wie kannst Du Dich  verhalten?

 

Lass Dir den Bundeseinheitlichen Presseausweis zeigen.

 

Der Ausweis muss auf der Rückseite vom Vorsitzenden der Innenministerkonferenz unterschrieben sein.

 

Das garantiert zumindest, dass der Journalist hauptberuflich auch als solcher arbeitet.
Eine Garantie für eine korrekte Darstellung ist der Ausweis aber natürlich nicht.

  • Frage vorher, von welcher Zeitung oder welchem Sender die/ der Fragende  kommt und  in welchem Zusammenhang das Interview veröffentlicht werden soll.
  • Kennst Du weder Sender/ Zeitung / Website  oder hast Du andere Zweifel, dann lehne dankend ab.
  • Sage beim geringsten Zweifel: “Ich möchte  nicht, dass Sie irgendeine Aufnahme von mir veröffentlichen.” Dann geh einfach weg.  Eine Begründung ist nicht notwendig.
  • Auch noch während des „Interviews“ oder direkt  im Anschluss kannst Du die Veröffentlichung untersagen.
  • Sorge für Zeugen Deiner Ablehnung oder filme die Situation.
  • Informiere die/ den Versammlungsleiter*in oder eine/n Ordner*in darüber, wenn Dir ein „Journalist“ suspekt vorkommt.

 

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